Impressum
Angaben gemäß § 5 Telemediengesetz
Inhaber der Website:
IPR-TH Patentanwaltskanzlei
Thomas Heun – Patentanwalt (DE)
Ballindamm 27, DE-20095 Hamburg
Telefon: (+4940) / (040) 46881600
E-Mail: th@ipr-th.de
https://www.ipr-th.de
Umsatzsteuer-ID: DE166895571
Die Berufsbezeichnung „Patentanwalt“ bezeichnet die Zulassung als Vertreter vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA, https://www.dpma.de) sowie vor dem Bundespatentgericht (BPatG, https://www.bundespatentgericht.de) und, in bestimmten Fällen, vor dem Bundesgerichtshof (BGH, https://www.bundesgerichtshof.de). Sie ist in der und für die Bundesrepublik Deutschland verliehen worden. Damit verbunden ist auch die Zulassung als Vertreter vor dem Bundessortenamt (https://www.bundessortenamt.de), vor dem Gemeinschaftlichen Sortenamt (CPVO, https://cpvo.europa.eu/) sowie der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO, https://www.wipo.int). Die Zulassung unterliegt den berufsrechtlichen Regelungen der Patentanwaltsordnung und der Berufsordnung für Patentanwälte. Diese Regelungen können bei der Patentanwaltskammer unter https://www.patentanwalt.de eingesehen werden. Weiterhin unterliegt die Zulassung den Standesregeln der „Internationalen Föderation von Patentanwälten“ (FICPI), die unter https://ficpi.org eingesehen werden können.
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Patentanwaltskammer München
Tal 29, DE-80331 München
Telefon: (+4989) / (089) 2422790,
Telefax: (+4989) / (089) 24227924
E-Mail: dpak@patentanwalt.de
Die Berufsbezeichnung „European Patent Attorney“ (Zugelassener Vertreter vor dem Europäischen Patentamt) bezeichnet die Zulassung als Vertreter vor dem Europäischen Patentamt (EPA, https://www.epo.org). Die damit verbundene Mitgliedschaft im Institut der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter (EPI, https://patentepi.com) unterliegt zusätzlich den dortigen berufsrechtlichen Vorschriften (epi-informationen 2/2001, S. 75ff) sowie den vom Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation erlassenen Disziplinarvorschriften.
Die Berufsbezeichnung „European Patent Litigator“ bezeichnet die Zulassung als Vertreter vor dem Einheitlichen Patentgericht (EPG, https://www.unified-patent-court/de) gemäß Artikel 48 Absatz 2 des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht. Sie unterliegt dem vom Verwaltungsausschuss des Gerichts verabschiedeten Verhaltenscodex für Vertreterinnen und Vertreter gemäß Regel 290.2 der Verfahrensordnung des Gerichts.
Die Berufsbezeichnung „European Trademark & Design Attorney“ bezeichnet die Zulassung als Vertreter vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO, https://www.euipo.europa.eu). Sie unterliegt den Vorschriften der Verordnungen des Rates über die Gemeinschaftsmarke und das Gemeinschaftsgeschmacksmuster.
Berufshaftpflichtversicherung:
R+V Allgemeine Versicherung AG,
Raiffeisenplatz 1, DE-65189 Wiesbaden;
ohne Beschränkung des räumlichen Geltungsbereiches.
Bei Streitigkeiten zwischen Patentanwälten / Patentanwältinnen und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der oben genannten Patentanwaltskammer München gemäß PAO § 69 Abs. 2 Nr. 3.
Für Dienstleistungsverträge, die online zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher geschlossen werden, besteht zudem die Möglichkeit einer Streitschlichtung über die europäische Onlinestreitbeilegungs-Plattform gemäß Artikel 14 Abs. 1 ODR-VO (OS-Plattform), die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist.
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